AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Concretwerk GmbH direkt in lesbarer Online-Form.
Teil A – Allgemeine Regelungen (für alle Verträge)
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge der Concretwerk GmbH mit Unternehmern (§14 BGB) und Verbrauchern (§13 BGB).
§2 Vertragsgrundlagen
Rangfolge: Individualvereinbarung, Angebot, Leistungsbeschreibung, diese AGB, VOB/B (nur wenn vereinbart).
§3 Vertragsarten
Dienstleistungen: §§611 BGB
Bauleistungen: §§631 BGB
§3a Anwendung der VOB/B
Bei Bauleistungen gegenüber Unternehmern wird die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
(2) Voraussetzung ist, dass die VOB/B dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Kenntnis gegeben wurde.
(3) Gegenüber Verbrauchern findet die VOB/B nur Anwendung, soweit dies gesetzlich zulässig ist und ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Im Übrigen gelten ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
§4 Leistungsumfang
Nur vereinbarte Leistungen sind geschuldet. Mehrleistungen sind zu vergüten.
§5 Nachträge
Leistungsänderungen führen zu Nachträgen und werden gesondert vergütet.
§6 Vergütung
Abrechnung nach Vereinbarung. Preise netto zzgl. USt.
§7 Termine
Nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung.
§8 Abnahme
Bauleistungen sind abzunehmen. Nutzung gilt als Abnahme.
§9 Kündigung
Nach gesetzlichen Vorschriften (§648 BGB).
Teil B – Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)
§10 Zahlungsbedingungen B2B
Zahlbar innerhalb 7–14 Tagen. Abschlagszahlungen jederzeit zulässig. Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug.
§11 Haftung B2B
Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf typische Schäden.
§12 Aufrechnung
Nur mit unbestrittenen Forderungen zulässig.
§13 Nachunternehmer
Einsatz jederzeit zulässig. Keine direkte Haftung für deren Leistungen.
Teil C – Besondere Regelungen für Verbraucher (B2C)
§14 Zahlungsbedingungen B2C
Zahlungen nur im angemessenen Verhältnis zum Leistungsstand.
§15 Haftung B2C
Es gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Vorschriften.
§16 Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Separate Belehrung wird bereitgestellt.
§17 Verbraucherbauvertrag
Die Vorschriften der §§650i ff. BGB bleiben unberührt.
Teil D – Schlussbestimmungen
§18 Gerichtsstand
Für Unternehmer: Sitz der Gesellschaft.
§19 Salvatorische Klausel
Unwirksame Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.