Concretwerk GmbH
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Concretwerk GmbH direkt in lesbarer Online-Form.

Teil A – Allgemeine Regelungen (für alle Verträge)

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge der Concretwerk GmbH mit Unternehmern (§14 BGB) und Verbrauchern (§13 BGB).

§2 Vertragsgrundlagen

Rangfolge: Individualvereinbarung, Angebot, Leistungsbeschreibung, diese AGB, VOB/B (nur wenn vereinbart).

§3 Vertragsarten

Dienstleistungen: §§611 BGB

Bauleistungen: §§631 BGB

§3a Anwendung der VOB/B

Bei Bauleistungen gegenüber Unternehmern wird die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil.

(2) Voraussetzung ist, dass die VOB/B dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Kenntnis gegeben wurde.

(3) Gegenüber Verbrauchern findet die VOB/B nur Anwendung, soweit dies gesetzlich zulässig ist und ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Im Übrigen gelten ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

§4 Leistungsumfang

Nur vereinbarte Leistungen sind geschuldet. Mehrleistungen sind zu vergüten.

§5 Nachträge

Leistungsänderungen führen zu Nachträgen und werden gesondert vergütet.

§6 Vergütung

Abrechnung nach Vereinbarung. Preise netto zzgl. USt.

§7 Termine

Nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung.

§8 Abnahme

Bauleistungen sind abzunehmen. Nutzung gilt als Abnahme.

§9 Kündigung

Nach gesetzlichen Vorschriften (§648 BGB).

Teil B – Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)

§10 Zahlungsbedingungen B2B

Zahlbar innerhalb 7–14 Tagen. Abschlagszahlungen jederzeit zulässig. Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug.

§11 Haftung B2B

Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf typische Schäden.

§12 Aufrechnung

Nur mit unbestrittenen Forderungen zulässig.

§13 Nachunternehmer

Einsatz jederzeit zulässig. Keine direkte Haftung für deren Leistungen.

Teil C – Besondere Regelungen für Verbraucher (B2C)

§14 Zahlungsbedingungen B2C

Zahlungen nur im angemessenen Verhältnis zum Leistungsstand.

§15 Haftung B2C

Es gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Vorschriften.

§16 Widerrufsrecht

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Separate Belehrung wird bereitgestellt.

§17 Verbraucherbauvertrag

Die Vorschriften der §§650i ff. BGB bleiben unberührt.

Teil D – Schlussbestimmungen

§18 Gerichtsstand

Für Unternehmer: Sitz der Gesellschaft.

§19 Salvatorische Klausel

Unwirksame Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

© Concretwerk GmbH Amtsgericht Köln · HRB 127544

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